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LVS:Opportunities:Übersetzen für die Europäische Kommission – als Beamtin oder Beamter 2012

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2012/05/23

Übersetzen für die Europäische Kommission – als Beamtin oder Beamter

Wenn Sie bei einer der EU-Institutionen als festangestellter Übersetzer arbeiten wollen, müssen Sie EU-Beamter werden – was die erfolgreiche Teilnahme an einem offenen Auswahlverfahren voraussetzt.

Mindestanforderungen

Damit Sie an einem Auswahlverfahren für Übersetzer teilnehmen können, müssen Sie einige Mindestanforderungen erfüllen.

Ausbildungsnachweis

Sie müssen ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Berufserfahrung

Es wird keinerlei Berufserfahrung vorausgesetzt, ebenso wenig gibt es Altersbeschränkungen.

Sprachkenntnisse

Von Ihnen erwartet werden

  • die perfekte Beherrschung ihrer Mutter- oder Hauptsprache (= Sprache 1);
  • gründliche Kenntnisse des Deutschen, Englischen oder Französischen (= Sprache 2) und die Fähigkeit, aus dieser Sprache zu übersetzen, sowie
  • über die Sprachen 1 und 2 hinaus gründliche Kenntnisse einer weiteren Sprache (= Sprache 3) und die Fähigkeit, aus dieser Sprache zu übersetzen.

Zudem müssen diese drei Sprachen zu den Amtssprachen der Europäischen Union gehören. Sollten spezielle Sprachkenntnisse gefordert werden, so wird dies in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegeben.

Ein Blick auf unser Profil für Übersetzer verrät Ihnen, inwieweit Sie die Anforderungen für eine Tätigkeit bei uns erfüllen.

Allgemeine Voraussetzungen

Bewerber müssen

  • Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sein;
  • im Vollbesitz der staatsbürgerlichen Rechte sein;
  • etwaigen Pflichten im Zusammenhang mit dem Wehrdienst in ihrem Herkunftsland nachgekommen sein;
  • den für die Ausübung des Amts zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen.

Die europäischen Institutionen verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und nehmen Bewerbungen entgegen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, genetischen Merkmalen, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politischen oder sonstigen Überzeugungen, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Abstammung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Familienstand oder familiärer Situation.

Wir bieten …

Gehalt

Die Gehälter im europäischen öffentlichen Dienst richten sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe.Übersetzer werden in der Besoldungsgruppe AD 5 (d. h. als AD-Beamte) oder höher eingestellt.Neueinstellungen erfolgen jeweils in der niedrigsten Dienstaltersstufe der entsprechenden Besoldungsgruppe.


Monatliches Bruttogrundgehalt (in €) für EU-Beamte*

Besoldungsgruppe/Dienstaltersstufe
AD 1 2 3 4 5
16 16.919,04 17.630,00 18.370,84 18.370,84 18.370,84
15 14.953,61 15.581,98 16.236,75 16.688,49 16.919,04
14 13.216,49 13.771,87 14.350,58 14.749,83 14.953,61
13 11.681,17 12.172,03 12.683,51 13.036,39 13.216,49
12 10.324,20 10.758,04 11.210,11 11.521,99 11.681,17
11 9.124,87 9.508,31 9.907,86 10.183,52 10.324,20
10 8.064,86 8.403,76 8.756,90 9.000,53 9.124,87
9 7.127,99 7.427,52 7.739,63 7.954,96 8.064,86
8 6.299,95 6.564,69 6.840,54 7.030,86 7.127,99
7 5.568,11 5.802,09 6.045,90 6.214,10 6.299,95
6 4.921,28 5.128,07 5.343,56 5.492,23 5.568,11
5 4.349,59 4.532,36 4.722,82 4.854,21 4.921,28

*1/7/2010. Vorbehaltlich etwaiger Gehaltsanpassungen gemäß Statut.


Persönliche Ansprüche und Zulagen

Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf

  • Haushaltszulage für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder;
  • Erziehungszulage und Zugang zur Europäischen Schule für Ihre Kinder;
  • Erstattung von Umzugskosten;
  • Einrichtungsbeihilfe;
  • Auslandszulage, sofern sich Ihr Dienstort außerhalb Ihres Herkunftslands befindet.

Einkommenssteuer und Sozialversicherung

Die von Ihnen zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben werden von der EU festgesetzt und einbehalten.Nationale Steuern auf Ihr Gehalt werden nicht fällig.

Krankenversicherung und Altersversorgung

Vom Sozialversicherungssystem für EU-Beamte abgedeckt sind Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod und Ruhegehalt. Die entsprechenden Beiträge werden vom Gehalt abgezogen.

Anmeldung zum Auswahlverfahren

Sprachspezifische Auswahlverfahren für Übersetzer finden in der Regel alle drei Jahre statt, gegebenenfalls auch seltener.

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) wird im Juli 2012 Auswahlverfahren für Übersetzer für die Sprachen Englisch, Estnisch, Französisch, Irish, Italienisch, Lettisch und Portugiesisch ankündigen.

Auch für Kroatisch sind Auswahlverfahren geplant (Anmeldung: 21. Juni – 24. Juli).




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